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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Apexio AG

Ahornweg 4
5504 Othmarsingen

info@apexio.ch
+41 56 552 07 30

1. Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr mit der Apexio AG (nachfolgend „Apexio“) gelten ausschliesslich die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf der Website von Apexio aufgeschaltet sind und dort für den Kunden einsehbar, speicherbar und ausdruckbar zur Verfügung gestellt werden.

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Apexio gehen allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, welchen hiermit ausdrücklich widersprochen wird, vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur und insoweit, als dass sie von Apexio schriftlich bestätigt wurden.

 

Mit der Bestellung der Ware oder Leistung von Apexio gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden als angenommen.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gegenüber Kunden, welchen sie bekannt sind, auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr des Kunden mit der Apexio verbindlich und stellen einen integralen Vertragsbestandteil dar. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

Apexio behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung an neue oder veränderte Situationen anzupassen (vgl. hierzu auch Ziffer 17).

3. Preise / Konditionen

Eine Annullierung von Aufträgen seitens des Kunden ist nur gültig, wenn Apexio ihr ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

Apexio ist in jedem Fall berechtigt, die mit der Annullierung durch den Kunden verbundenen Aufwände dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Annullierungen von Aufträgen durch den Kunde

Sämtliche von Apexio angegebene Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, zuzüglich der gesetzlichen MwSt sowie zuzüglich allfälliger Transportkosten, welche detailliert ausgewiesen werden.

 

Verkaufspreise für Produkte jeglicher Art schliessen keinerlei Dienstleistungen und/oder Spesen ein. Solche werden separat und detailliert in Rechnung gestellt.

 

Falls nicht anders vereinbart, gilt Reisezeit als Arbeitszeit der Mitarbeitenden von Apexio und wird zum normalen Stundensatz, wie er im Leistungsschein ausgewiesen ist, in Rechnung gestellt.

 

Spesen jeglicher Art, wie Fahrzeug-Km, öffentliche Verkehrsmittel, Mahlzeiten, Übernachtungen, etc., welche der Apexio im Zusammenhang mit einem Auftrag des Kunden entstehen, werden vollumfänglich und detailliert ausgewiesen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Für Warenbestellungen gilt, falls nicht anders vereinbart, Vorausbezahlung.

 

Rechnungen sind netto zahlbar innert 10 Tagen nach Erhalt. Wiederkehrend verrechnete Dienstleistungen und Services werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt und müssen spätestens am ersten Tag der jeweiligen Leistungsperiode bei Apexio auf dem Konto eingegangen sein

5. Rückbehalt von fälligen Zahlungen & Verrechnungs-/ Abtretungsverbot

Die Geltendmachung von Garantieansprüchen oder von noch zu erbringenden Dienstleistungen berechtigt den Käufer nicht, Rechnungen zurückzubehalten. Die Verrechnung ohne vorgängige schriftliche Zustimmung durch Apexio ist ausgeschlossen.

 

Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Apexio allfällige Gegenforderungen an Dritte abzutreten.

6. Retouren

Sämtliche von Apexio gelieferten Waren und Werte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitze der Apexio. Bis dahin darf der Kunde nicht über die gelieferten Waren bzw. Werte verfügen, insbesondere sie weder verkaufen noch vermieten noch verpfänden.

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums der Apexio erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt der Kunde Apexio mit Abschluss des Vertrages, auf dessen Kosten die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den entsprechenden Regeln vorzunehmen und die entsprechenden Formalitäten zu erfüllen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Annahme von nicht vorgängig mit Apexio abgesprochenen Retouren wird grundsätzlich verweigert. Gleiches gilt für nicht bzw. gemäss den gesetzlichen Bestimmungen unvollständig deklarierten Retouren.

Apexio haftet in nicht für Verluste oder Schäden irgendwelcher Art (direkte oder indirekte Schäden unter Einschluss von Folgeschäden). Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Für Folgeschäden, welche durch unzweckmässige Verwendung der Produkte von Apexio durch den Kunden entstehen, wird jede Haftung abgelehnt, ebenso für entgangene Gewinne wie auch für Daten-Verlust oder –Zerstörung.

 

Weiter haftet Apexio nicht für Fehler (Bugs) von Produkten dritter, welche durch Apexio vertreten werden. Fehlersuche und Fehlerbehebung auf dem Kundeneigenen oder vom Kunden gemieteten Systemen gehen immer zulasten des Kunden. Apexio wird dem Kunden in solchen Fällen die genauen Aufwände ausweisen, so dass der Kunde ggf. Regress auf den Hersteller nehmen kann.

8. Allgemeiner Haftungsausschluss

9. Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind gegenüber dem Kunden nur verbindlich, wenn sie von Apexio schriftlich entsprechend zugesichert wurden.

 

Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Apexio steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Zulieferanten und Hersteller.

 

Erhebliche, unvorhergesehene Umstände, für welche die Apexio kein Verschulden trifft, verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung.

 

Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde erst nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Liegt der Grund für den Lieferverzug nicht bei Apexio, so ist im Falle des Rücktritts durch den Kunden der Apexio bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand durch den Kunden zu ersetzen.

 

Keinesfalls besteht ein Anspruch auf Ersatz von direktem oder indirektem Verzugsschaden.

 

Konventionalstrafen werden nicht anerkannt.

 

Apexio ist zur Teillieferung berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

10. Lieferung von Produkten Dritter

Preise / Spezifikation / Ausführung Abgegebene Preise für Produkte von Drittherstellern (Software und Hardware) entsprechen dem jeweiligen Tagespreis bei der Angebotserstellung und sind als Richtpreis zu verstehen.

 

In Rechnung gestellt wird der effektive Tagespreis bei der Bestellung durch den Kunden, wie er denn auch im Leistungsschein ausgewiesen ist.

 

Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind ausschliesslich in diesem Rahmen verbindlich.

 

Einkäufe bei Drittherstellern für Hard- oder Software werden nur gegen Zahlung im Voraus ausgeführt.

15. Datenschutz

Die Gewährleistung für Produkte richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.

 

Apexio übernimmt keinerlei Haftung, Garantie oder Gewährleistungspflicht für Produkte anderer Hersteller.

12. Übergang von Nutzen & Gefahr

13. Gewährleistung und Garantie

18. Änderungen & Ergänzungen einzelner Bedingung

14. Umgang mit Passwörten

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der Apexio und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.

 

Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden, ansonsten gilt die Ware als genehmigt.

Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und zum Zwecke der Auftragserfüllung maschinell verarbeitet werden.

 

Apexio gewährleistet dabei die vertrauliche Behandlung der Daten.

a. Geistiges Eigentum

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrages bzw. der darunter abgeschlossenen Leistungsverträge unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt.

 

Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

Apexio behält sich vor, Telefongespräche zu Qualitäts- und Archivierungszwecken aufzunehmen. Dabei gewährleistet Apexio die vertrauliche Behandlung der Daten.

Erklärungen, die die Parteien nach diesem Vertrag abgeben bedürfen der Schriftlichkeit (Brief, Fax, E-Mail).

 

Apexio ist zu Änderungen und Ergänzungen dieser AGB’s und/oder der von Apexio erbrachten Dienstleistungen berechtigt. Ist der Kunde mit den Änderungen und/oder Ergänzungen nicht einverstanden, kann er diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen ab Eingang der Mitteilung der Änderungen kündigen. Massgebend zur Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung bei Apexio.

16. Softwareentwicklung

19. Salvatorische Klausel

11. Mängelrüge

Die Gefahr geht auf den Kunden als Käufer über, sobald die Sendung seitens der Apexio an die dem Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Apexio hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Verschiedene Dienste benötigen zur Nutzung ein Kenn- und ein Passwort. Kunden, welche Kenn- und Passwörter erhalten, sind verpflichtet diese geheim zu halten und zu verhindern, dass Dritte Zugang zu diesen erhalten. Der Kunde haftet für jegliche Schäden, welche Apexio dadurch entstehen, dass der Umgang mit Nutz- und Passworten beim Kunden unsachgemäss vorgeht.

Die von Apexio im Rahmen der Entwicklung fortwährend geschaffenen Entwicklungsergebnisse stehen vollumfänglich und ausschliesslich Apexio zu.

b. Updates auf Kundenspezifisch entwickelte Software

Der Kunde kann mit Apexio einen Updatevertrag für die für ihn entwickelte Software abschliessen. Auf die von Apexio für den Kunden entwickelte Software gilt eine jährliche Updatepauschale von 30% auf den Entwicklungspreis, insofern keine explizite andere Regelung mittels Softwareupdatevertrag getätigt wurde.

20. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Apexio, insbesondere auch die Frage ihrer Gültigkeit und Rechtswirksamkeit, unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des übrigen Kollisionsrechts.

 

Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden, auch solche mit ausländischem Wohnsitz / Firmensitz, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz der Apexio, somit Lenzburg.

 

Apexio hat indessen das Recht, den Kunden auch beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Firmensitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

 

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen

Apexio, 21.9.2021

17. Aufzeichnung von Telefongesprächen

2. Angebote

Apexio schliesst mit ihren Kunden einen Rahmenvertrag und produktspezifische Leistungsverträge ab, welche auch die vereinbarten Preise und Konditionen in einem Leistungsschein verbindlich enthalten.

 

Die auf der Website von Apexio einsehbaren Preislisten und Inserate sind als Angebote freibleibend und unverbindlich. Auf Wunsch des Kunden erstellt die Apexio eine verbindliche Offerte.

 

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen von Apexio betreffend Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern diese nicht ausdrücklich in den Vertragsdokumenten als verbindlich bezeichnet wurden.

 

Insbesondere sind geschätzte Aufwandstunden für die Erbringung von Leistungen als Richtwerte zu verstehen. Dienstleistungen werden grundsätzlich zum effektiv erbrachten, detailliert ausgewiesenen Aufwand in Rechnung gestellt.

AGB

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